Der Querschläger
Supplément der Kalaschnikow


Agenda 2010: Sozialabbau, Gründe, Alternativen

Teil 1: Gesetzesinitiativen auf der Grundlage der Agenda 2010: Was ist an Sozialabbau vorgesehen?

Kapitel I

Gesetzesinitiativen auf der Grundlage der Agenda 2010: Was ist an Sozialabbau vorgesehen?

a) Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
b) Verkürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld
c) Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme
d) Lockerung des Kündigungsschutzes
e) Krankengeld/Zahnersatz/Praxisgebühren/Zuzahlungen/ Leistungsausgrenzungen
f) Flächentarifverträge und Tarifautonomie

Sozialabbau oder Revolution
Einleitung

Als Bundeskanzler Gerhard Schröder die Agenda 2010 am 14. März 2003 vor dem Deutschen Bundestag erläuterte, war der US-Angriff auf den Irak absehbar. Es schien ein längerer Krieg zu werden. Außenpolitisch abgelenkt, richtete der Regierungschef die sozialpolitischen Waffen des Staates gegen die Lohnabhängigen seines Landes. Er leitete unter dem Motto „Mut zum Frieden und Mut zur Veränderung“ die schwerste Attacke seit mehr als 50 Jahren ein.
Dass die Verbindung von Sozialabbau und Krieg mehr ist als ein geschicktes Timing, wird noch zu erläutern sein. Vordergründig ging es allerdings dem Kanzler auch um die Friedenssehnsucht, die er zu seinen Gunsten nutzen wollte, um die Sozialeinschnitte möglichst widerstandslos durchzubringen. Die Gunst der Stunde hielt allerdings nicht lange an. Mit dem raschen Ende des Irak-Kriegs steht die Innenpolitik nun plötzlich wieder im Rampenlicht. Widerstand regt sich, kollektiv - vor allem aber individuell. Die Unzufriedenheit wächst, ebenso die Bereitschaft, zum Selbstschutz etwas dagegen zu tun. Die Angst geht um, jeder könnte nach kurzer Arbeitslosigkeit zum „Sozialfall“ herabsinken. Nicht nur die heutigen Arbeitslosen sind darüber erschrocken, jeder Beschäftigte weiß genau, dass der bittere Kelch der Arbeitslosigkeit jeder Zeit auch an ihm Halt machen kann. Anders als noch vor einigen Jahren gibt es keine sicheren Häfen der Lohnarbeit mehr. Die Arbeitsplätze bei der Post, der Bahn, der Telekom, bei den Banken, Versicherungen oder bei den Versorgungsbetrieben sind heute kaum weniger gefährdet als in der Stahl- oder Autoindustrie. Wir sitzen alle im selben Boot, wie einst die Sklaven auf den Galeerenschiffen: Die Ersatzleute, die Arbeitslosen, sollen durch gezielte Maßnahmen derart unter Druck gesetzt werden, dass sie alles tun müssen, um selbst ans Ruder zu kommen. Dazu soll die Agenda 2010 einen wichtigen Beitrag leisten.
Um was es dabei geht, bildet den Gegenstand des ersten Kapitels. Andere Sozialeinschnitte, wie die im Erwerbsleben, stehen – obwohl nicht weniger dramatisch – außerhalb des Themenkreises. Dazu nur eine Anmerkung: Der Traum der New Economy, wonach sich die Konflikte innerhalb des Betriebs in einen gemeinsamen Kampfgeist auflösen würden, ist nach der konjunkturellen „Bereinigungskrise“ ausgeträumt. Nichts mehr ist davon übrig. In den Betrieben spielen sich dramatische Dinge ab: Sie reichen vom Mobbing, von erzwungenen unbezahlten Überstunden, bis hin zu Kürzungen von tariflich nicht gesicherten Leistungen und Massenentlassungen. Der ungeschützte Niedriglohnsektor mit Teilzeitkräften, befristeten Arbeitsverträgen, illegal Beschäftigten ist Realität. Inzwischen gehören Neueinstellungen von Vollzeitkräften mit unbefristeten Arbeitsverträgen zur Ausnahme. Das zweite Kapitel fragt nach den allgemeinen Voraussetzungen des Sozialabbaus. Es zeigt die Stoßrichtung auf, analysiert, wer zu den Opfern und wer zu den Profiteuren des Sozialabbaus gehört. Eine Klassenlinie wird erkennbar, die sich wie ein roter Faden durch alle sozialpolitischen Maßnahmen hindurchzieht. Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit den Gründen des Sozialabbaus: die den Kapitalismus charakterisierenden allgemeinen ordnungspolitischen Gründe, die säkular und konjunkturell wirksamen Gründe und schließlich die militärpolitischen Triebkräfte des Sozialabbaus. Außerdem wird die Bedeutung der Globalisierung für die Politik des Sozialabbaus analysiert. Die Ideologie des Sozialabbaus thematisiere ich im vierten Kapitel. Denkanstöße, wie es auch anders sein könnte, findet der Leser im fünften Kapitel.

Gesetzesinitiativen auf der Grundlage der Agenda 2010: Was ist an Sozialabbau vorgesehen?
Kapitel I

Die Bundesregierung bereitet durch verschiedene Gesetzesinitiativen, die an der zuvor verkündeten Agenda 2010 ausgerichtet sind, umfassendere Einschnitte vor, wodurch sich die Lage der breiten Masse der Bevölkerung drastisch verschlechtern wird. Dabei ist diese Ausgangslage schon verheerend genug. Ökonomisch wird sie geprägt durch eine säkular steigende Arbeitslosigkeit und durch die jüngste Wirtschaftskrise. Politisch haben sich darin die zahlreichen „Reformschritte“ sowohl seitens des Kohl-Regimes als auch der nachfolgenden Schröder-Herrschaft niedergeschlagen. Zur Erinnerung: Umfassendere Einschnitte enthielt bereits das rot-grüne „Zukunftsprogramm zur Sicherung von Arbeit, Wachstum und sozialer Stabilität“, das unter dem Namen „Deutsches Stabilitätsprogramm“ 1999 wirksam wurde. Es enthielt u. a. eine versteckte Herabsetzung der Rentenansprüche durch Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für Bezieher von Arbeitslosenhilfe. Die Bemessungsgrundlage wurde von 80% des letzten, vor der Arbeitslosigkeit bezogenen Bruttogehalts auf die tatsächlich gezahlte, bedeutend niedrigere Arbeitslosenhilfe herabgesetzt, so dass für die Betroffenen nun weniger Rentenbeiträge abgeführt werden. Außerdem wurde der Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Rentenversicherung gesenkt und die originäre Arbeitslosenhilfe komplett gestrichen. In 2002 und 2001 wurden zudem die Rente und die Sozialhilfe nur noch entsprechend der Inflationsrate und nicht mehr entsprechend des Anstiegs der Nettolöhne angehoben. Die gesamten Ausgabenminderungen beliefen sich nach staatlichen Berechnungen auf 68 Mrd. DM – 30 Mrd. hiervon waren unmittelbar wirkende Sozialkürzungen. Mit dem Standortsicherungsgesetz hatte Kohl zuvor Kürzungen von Sozialleistungen und eine Umverteilung der Steuerlast vorgenommen. Ab Januar 1994 wurden die Körperschaftssteuer von 50% auf 45% und der Spitzensteuersatz für gewerbliche Einkommen von 53% auf 47% gesenkt; ab Januar 1997 folgte die Streichung der Vermögenssteuer. Auf der anderen Seite wurden Mehrwertsteuer und Mineralölsteuer, die hauptsächlich von den breiten Massen zu tragen sind, in mehreren Schritten angehoben. Die Kürzungen bei den Sozialversicherungsleistungen bezifferte der damalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm im Januar 1998 mit DM 69 Mrd.
Erhebliche Einschnitte gibt es im Rentenbereich. Nach Angaben des Vorsitzenden der Kommission zur Reform der Sozialsysteme Bert Rürup beliefen sich die Leistungsrücknahmen durch die in 1992 beschlossenen Sozialeinschnitte der Kohl-Regierung auf etwa 30%, die durch die bereits in Kraft getretene Rentenreform von Ex-Arbeitsminister Walter Riester (SPD) auf rund 7% - jeweils hochgerechnet bis 2030. „Hinzu kamen noch Anhebungen der Altersgrenzen, so dass man – gemessen an der Fortschreibung des Rentenrechts zu Beginn der 90er Jahre – von Leistungsrücknahmen von zirka 40% sprechen kann.“ (Berliner Zeitung vom 9.8.2003)
Damals hatten sich die Betroffenen in Form von Demonstrationen, Protesten und teilweise mit Streiks dagegen gewehrt. Der Widerstand war nicht groß genug, um die Gesetze aufzuhalten. Nun fährt der Zug beschleunigt weiter in Richtung Sozialabbau. Der unzureichende Widerstand von damals ermöglichte diese Höllenfahrt. Wird der Zug auch diesmal nicht gestoppt, ist eine weitere Beschleunigung der Fahrt absehbar. Entsprechende Ankündigungen seitens der Regierung, Parteien und Unternehmerverbänden gibt es genug. Nachfolgend sollen nur die aktuell geplanten Änderungen auf der Grundlage der Agenda 2010 dargestellt werden.

a) Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Ausgangslage: Die Arbeitslosenunterstützung besteht aus dem Arbeitslosengeld und der Sozialhilfe. Als Versicherungsleistung wird das Arbeitslosengeld aus Sozialbeiträgen finanziert, die zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht werden. Die Arbeitslosenhilfe ist im Gegensatz dazu vom Bund steuerfinanziert. Läuft das Arbeitslosengeld aus, besteht derzeit ein zeitloser Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, die etwa 53 bzw. 57% (Arbeitslosengeld: 60% bis 67%) des früheren Nettolohns beträgt. Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen ist bei der Arbeitslosenhilfe großzügiger geregelt als bei der Sozialhilfe. Arbeitslosenhilfe erhalten zurzeit 1,5 Millionen Personen. Die Sozialhilfe wird von den Kommunen als „Hilfe zum Lebensunterhalt“ an derzeit 2,8 Millionen Menschen gezahlt. 800.000 von ihnen gelten als erwerbsfähig. Da der Arbeitslosenanspruch bei derzeit 300.000 Menschen zu gering ist, wird hier ergänzend Sozialhilfe gewährt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung: Nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes sollen Arbeitslose, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ab Mitte 2004 eine einheitliche Leistung, das Arbeitslosengeld II, erhalten. Künftig ist für die Empfänger dieses Geldes einheitlich die Bundesanstalt für Arbeit zuständig. Das Arbeitslosengeld II orientiert sich am Sozialhilfesatz. Im Westen und in Berlin beträgt es für Alleinstehende 297 Euro im Monat, im Osten 285 Euro. Miete und Heizkosten werden darüber hinaus gefördert.
Arbeitslose, deren reguläres Arbeitslosengeld nach zwölf Monaten ausläuft und die deshalb in das Arbeitslosengeld II abrutschen, erhalten zwei Jahre lang Zuschläge, um die finanziellen Einbußen abzufedern. Diese Zuschläge sind einkommensabhängig und betragen im ersten Jahr maximal 160 Euro; für jedes Kind gibt es 60 Euro. Im zweiten Jahr werden die Zuschläge halbiert.
Nach Auskunft des Bundes-Arbeitsministeriums würden bis zu 475.000 Langzeitarbeitslose gar nichts mehr bekommen, also auch keine Sozialhilfe. Grund: Das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners wird strenger angerechnet, und zwar so, wie derzeit bei der Sozialhilfe. Zudem sind die in Sozialhilfeempfänger verwandelten Arbeitslosenhilfe-Bezieher verpflichtet, ihre Vermögen fast vollständig einzusetzen. Selbst genutzte Immobilien und die Riester-Rente sollen aber unberücksichtigt bleiben.
Der rasche Abstieg selbst der „Besserverdienenden“ und der weitgehende Verlust des Vermögens ist bei Arbeitslosigkeit vorprogrammiert. Die Zahlen darüber, wie viel gespart werden kann, sind noch ungenau. Es dürften mindestens drei Mrd. Euro jährlich sein. Bezogen auf die etwa 1,7 Mio. Betroffenen, führt allein dieser Schritt des Sozialabbaus zu einer Leistungskürzung pro Person von durchschnittlich mehr als 1800 Euro pro Jahr. Für Kanzler, Minister, Staatssekretäre eine lächerliche Summe, nicht aber für die Betroffenen, die im Schnitt kaum mehr als 600 Euro im Monat erhalten.
Das Gesetz liegt seit Anfang August 2003 als Entwurf dem Bundeswirtschaftsminister vor und ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Die Neuregelung wird im Grundsatz von allen Parteien befürwortet. Das neue Arbeitslosengeld II sollen vom 1. Juli 2004 an alle bisherigen Empfänger von Arbeitslosenhilfe bekommen und alle Sozialhilfeempfänger, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Mit diesem Geld müssen dann 4,3 Millionen Menschen in 2,1 Millionen Haushalten auskommen.

b) Verkürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld

Ausgangslage: Derzeit besteht bis zum 45. Lebensjahr ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für 12 Monate. Der Anspruch steigt danach gestaffelt bis zum 57. Lebensjahr an. Ab dem 57. Lebensjahr wird Arbeitslosengeld maximal für 32 Monate gezahlt.

Vorgesehene Gesetzesänderungen: Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld soll für die über 55-Jährigen auf 18 Monate und für die unter 55-Jährigen auf 12 Monate begrenzt werden. Beispiel: Ein Lohnabhängiger hat zurzeit nach Vollendung des 47. Lebensjahrs eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld für 22 Monate erworben. Das geplante Gesetz verkürzt die Zeit auf 12 Monate. Aus verfassungsrechtlichen Gründen soll die Kürzung erst ab 2006 in Kraft treten. Durch die kürzere Bezugsdauer verlieren die entsprechenden Arbeitslosen insgesamt etwa 3,5 Mrd. Euro. Die CDU/CSU-Vorschläge weisen auch hier nur geringe Abweichungen auf.

c) Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme

Ausgangslage: Die Regierungen haben in der Vergangenheit die Zumutbarkeitskriterien stark herabgesetzt. Schon heute sind Bezieher von Arbeitslosengeld grundsätzlich verpflichtet, jede Art von Arbeit zu akzeptieren. Allein das Gehalt, nicht die Tätigkeit ist maßgeblich für eine neue Stelle. Arbeitslose sind verpflichtet, in den ersten drei Monaten ihrer Arbeitslosigkeit eine Arbeit mit bis zu 20% weniger Gehalt anzunehmen. In den folgenden drei Monaten sind 30% zumutbar. Mit dem siebten Monat gilt das Arbeitslosengeld als Maßstab. Entsprechend müssen Bezieher von Arbeitslosenhilfe jeden Job annehmen, der mehr Lohn als die Arbeitslosenhilfe abwirft. Seit Anfang 2003 muss Arbeit auch außerhalb des Pendlerbereichs akzeptiert werden, wenn nicht wichtige Gründe (z.B. familiäre Bindung) entgegenstehen. Falls eine vom Arbeitsamt angebotene zumutbare Stelle (oder auch Weiterbildungsmaßnahme) vom Arbeitslosen abgelehnt wird, kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu zwölf Wochen ausgesetzt werden. Entsprechend verkürzt sich die verbleibende Anspruchsdauer. Falls ein zumutbares Jobangebot ein zweites Mal abgelehnt wird, kann die Zahlung von Arbeitslosengeld oder –hilfe ausgesetzt werden.

Vorgesehene Gesetzesänderungen: Sobald die arbeitslos gemachte Person nach 12 oder 18 Monaten das Arbeitslosengeld II bezieht, kann sie zu jeder Art von Arbeit verpflichtet werden. Vorheriger Beruf und Qualifikation spielen keine Rolle mehr! Beispielsweise müsste ein allein stehender Lehrer, Buchhalter oder Ingenieur mit einem früheren Lohn von vielleicht 4000 Euro (brutto) einen Aushilfsjob bei der Müllabfuhr, einer Friedhofsgärtnerei oder an einem Schlachthof mit möglicherweise 500 Euro akzeptieren. Weigert er sich, dann droht eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II im ersten Schritt um 30%. Stellt die Agentur für Arbeit (so wird die bisherige Bundesanstalt für Arbeit künftig heißen) sogar Verstöße zum wiederholten Mal fest, kann sie das Arbeitslosengeld II komplett streichen. Personen, die jünger als 25 Jahre sind, müssen sogar damit rechnen, dass ihnen bereits beim einmaligen Verstoß das Arbeitslosengeld II verweigert wird.
Dazu werden die Sperrzeiten für das Arbeitslosengeld erleichtert. Es reicht künftig aus, dass der Sachbearbeiter „mangelndes Bemühen“ um Arbeit feststellt. Der Arbeitslose müsste dann den Beweis antreten, dass die Stelle tatsächlich nicht akzeptabel war. Derzeit muss noch der Sachbearbeiter die Zumutbarkeit des Angebots nachweisen. Das Arbeitslosengeld II kann künftig auch dann gekürzt werden, wenn der Arbeitslose bei der Jobsuche nicht genügend Eigeninitiative zeigt. Bei der Prüfung von Sperrzeiten wird anders als heute negativ angerechnet, wenn jemand seinen Job von sich aus gekündigt hat und nicht entlassen wurde.
Pläne der CDU/CSU: Die Sozialhilfe für „Arbeitsunwillige“ soll pauschal um 30% gekürzt werden. Die Beweislast soll allein beim Sozialhilfeempfänger liegen. „Im Extremfall muss die Sozialhilfe ganz verweigert werden“ (Friedrich Merz, CDU). Nach dem „Hessen-Modell“ soll staatliche Unterstützung nur bei entsprechender Gegenleistung in Form von Arbeit gewährt werden. Diese soll flächendeckend angeboten werden. „Wer trotz Erwerbsfähigkeit nicht bereit ist, eine angebotene Arbeit anzunehmen, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen, bis hin zur vollständigen Streichung seines Sozialhilfe-Regelsatzes.“ (FAZ, 29.7.2003)

d) Lockerung des Kündigungsschutzes

Ausgangslage: Der Kündigungsschutz gilt für Firmen mit mehr als fünf Beschäftigten. Das sind rd. 6,5 Mio. Erwerbstätige (inklusive geringfügig Beschäftigte) in 1,5 Mio. Betrieben. Wie unsicher die Arbeitsplätze trotz des derzeit noch geltenden Kündigungsschutzes sind, belegt eine erst kürzlich erfolgte Kündigung des Berliner Entsorgungsunternehmens Alba. Am 10. Juli 2003, einem späten Donnerstagabend, machte plötzlich ein böses Gerücht die Runde: 60 Sortierer und 30 Kraftwagenfahrer sollten an diesem Abend ihren Job verlieren. Tatsächlich wurden die betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter ins Büro des Geschäftsführers zitiert: „Die Leute wurden alphabetisch aufgerufen und haben dann einzeln ihre Kündigung erhalten – fristgerecht zum 30. November“, berichtete Harri Mikolaizik, Sortierer im Alba-Recycling-Werk. (Tagesspiegel, 12.7.2003) Dieser „Nacht-und-Nebel-Aktion“ (Verdi) ging eine Verhandlung über eine Lohnkürzung um 15 bis 20 Prozent bei gleichzeitiger Arbeitsplatzgarantie für zwei Jahre voraus.

Vorgesehene Gesetzesänderungen: In Kleinbetrieben wird der Kündigungsschutz dadurch gemindert, dass befristet Beschäftigte, Zeit- und Leiharbeiter nicht mehr mitgezählt werden sollen. Somit löst der sechste oder siebte dieser neuen Kollegen keinen Kündigungsschutz für die fünf unbefristet Beschäftigten aus. Um das Prozessrisiko des Unternehmers bei der Kündigung zu mindern, soll der Arbeitnehmer eine Abfindungsoption erhalten. Diese soll so ausgestaltet werden, dass ihre wirtschaftliche Vertretbarkeit für die Unternehmen gewährleistet wird. Die Sozialauswahl soll auf drei Kriterien (Alter, Betriebzugehörigkeit, Unterhaltspflicht) beschränkt werden. Bestimmte Lohnabhängige (Leistungsträger) können von der Sozialauswahl ausgenommen werden, wenn deren Weiterbeschäftigung wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur im berechtigten betrieblichen Interesse liegt.
Pläne von CDU/CSU: Kein Kündigungsschutz bei Neueinstellungen in Firmen mit weniger als 20 Mitarbeiter; für alle Existenzgründer während der ersten vier Betriebsjahre kein Kündigungsschutz.

e) Krankengeld / Zahnersatz / Praxisgebühren / Zuzahlungen / Leistungsausgrenzungen

Ausgangslage: Wer länger als sechs Wochen krank ist, bekommt 70 bis 90% des Nettolohns von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt. Der Besuch einer Arztpraxis ist bislang kostenfrei. Beim Zahnersatz ersetzen die Krankenkassen die Kosten für Brücken, Kronen und Prothesen nur in der billigsten Ausführung und auch nur zu einem Anteil von maximal 65%.

Parteiübergreifender Kompromiss:
Krankengeld (geschätzte Entlastung für die Krankenkassen: 5 Mrd. Euro) und Zahnersatz (geschätzte Entlastung: 3,5 Mrd. Euro) werden künftig aus der paritätischen Finanzierung der GKV herausgenommen, d.h. die Lohnabhängigen müssen beides künftig allein absichern. Dadurch erhöht sich ihre Beitragslast, während der Arbeitgeberanteil entfällt. Auf jedes einzelne Mitglied umgerechnet müssten AOK-Mitglieder im Durchschnitt rund zwölf Euro privat bezahlen, wenn das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen wird. Eine Krankengeldtagegeldversicherung bei der Debeka (75 Euro ab dem 43. Tag) würde für einen 25-jährigen Angestellten 12,68 Euro kosten, ein 55-jähriger Mann müsste 38,33 Euro bezahlen und eine gleichaltrige Frau hätte einen Beitrag von 45,98 Euro zu leisten.
Die Zahnersatz-Zusatzversicherung (inklusive Auslandsreiseversicherung) kostet bei der Allianz 9,24 Euro für einen 55-jährigen Mann und 10,48 für eine gleichaltrige Frau.
Eine Arztgebühr von zehn Euro wird beim ersten Arztbesuch im Quartal und immer dann fällig, wenn keine Überweisung oder Vorsorgeuntersuchung vorgenommen wird. Lediglich Kinder sollen ausgenommen sein. Zudem werden die Versicherten durch Zuzahlungen (geschätzte Entlastung der Krankenkassen: 3,3 Mrd. Euro) belastet. Bei allen medizinischen Leistungen (etwa verschreibungspflichtige Medikamente – rezeptfreie Arzneimittel müssen vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden) wird eine Zuzahlung von 10% verlangt. Diese beträgt mindestens fünf, höchstens 10 Euro. Im Krankenhaus fallen 10 Euro je Tag bei maximal 28 Tagen im Jahr an (bisher 9 Euro je Tag für 14 Tage).
Zuzahlungen plus Arztgebühren sollen zunächst zwei Prozent des Bruttoeinkommens (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3450 Euro im Monat) nicht übersteigen. Bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro wären dies 600 Euro.
Leistungsausgrenzungen: Sterbegeld, Entbindungsgeld, Sehhilfen und Sterilisationen müssen künftig privat finanziert werden. Nur noch Minderjährige erhalten Sehhilfen von den Kassen. Taxifahrten zur ambulanten Versorgung werden nicht mehr bezahlt.
Im Jahr 2007, wenn alle Teile der geplanten Leistungskürzungen und Mehrbelastungen der Versicherten in Kraft sind, wird der Arbeitgeberbeitrag nach Berechnungen des Gesundheitsministeriums nur noch 6,1% betragen. Der Versichertenanteil der Lohnabhängigen liegt deutlich darüber bei 6,9%. Unter Einbeziehungen der Zuzahlungen, der Gebühren und unter Berücksichtigung der Leistungskürzungen steigen deren Belastungen erheblich an. Der Präsident des Sozialverbands VdK Walter Hirrlinger hat die in den Maßnahmen steckende Umverteilung auf die Kurzform gebracht: „Patienten zahlen drauf, Arbeitgeber werden entlastet“ (Berliner Zeitung vom 22.7.2003).

f) Flächentarifverträge und Tarifautonomie

Ausgangslage: Allgemeingültigkeit von Flächentarifverträgen; Art. 9 GG gibt der Tarifautonomie Verfassungsrang. Kern der Tarifautonomie ist die Unabdingbarkeit der Tarifverträge: Ohne Zustimmung der Gewerkschaften darf keine Lohnabweichung nach unten vorgenommen werden.

Vorgesehene Gesetzesänderungen: Geplant sind Öffnungsklauseln in Tarifverträgen und mehr betriebliche Tarifvereinbarungen.
Pläne von CDU/CSU: Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat sollen Abweichungen vom Tarifvertrag mit einer Schlechterstellung der Arbeitnehmer vereinbaren können auch ohne Zustimmung der Tarifpartner (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände). Neu eingestellte Arbeitslose können während der Probezeit unter Tarif beschäftigt werden.
Nach der Niederlage im Kampf um die 35-Stunden-Woche in der ostdeutschen Metall- und Elektroindustrie haben die Angriffe auf die Tarifautonomie spektakulär zugenommen: Bundeskanzler Schröder drohte, die Regierung könnte mit gesetzlichen Schritten mehr Spielräume für betriebliche Regulierungen im Rahmen des Flächentarifvertrags durchsetzen. Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz lobte „Härte und Stehvermögen“ der Ost-Arbeitgeber. Der Gesetzgeber stehe nun vor der Frage, „ob künftig nicht gesetzlich verhindert werden muss, dass eine kleine Minderheit von gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern gegen die überwältigende Mehrheit einen Streik durchsetzen kann.“ (Handelsblatt 30.6.03) Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt tritt für einen gesetzlichen Mehrheitsschutz ein. Künftig sollten eine Minderheit von Beschäftigten keine Streiks mehr erzwingen dürfen.
Schützenhilfe kommt von verschiedenen Forschungsinstituten: „Die Flächentarifverträge müssten sehr viel flexibler gestaltet werden können“, kommentiert Eckhardt Wohlers vom HWWA. „Sie sollten nur noch als Rahmen dienen, an denen sich die Betriebe orientieren können. (…) Vor Ort sollte immer die letzte Entscheidung fallen.“ Carsten Meier vom IfW ergänzt: „Die Tarifautonomie der Gewerkschaften ist keine heilige Kuh.“ (Berliner Zeitung 18.6.03)
DIE ZEIT (26.6.03) begleitete diese Offensive mit einem längeren Beitrag der in Hamburg arbeitenden Rechtsanwältin Gisela Wild. Es sei höchste Zeit, ein Tabu zu brechen. Das Streikrecht müsse beschnitten werden, denn die Verhältnisse, unter denen es im 19. Jahrhundert entstand, hätten sich längst geändert. Für private und öffentlich-rechtliche Auseinandersetzungen gewährleiste der Staat den Rechtsweg. „Warum“, so fragt sie öffentlich, „tut er das nicht auch für den Arbeitskampf? Ein von den Koalitionsparteien paritätisch besetztes Gericht mit einem frei bestimmten Vorsitzenden wäre keine unerlaubte Zwangsschlichtung. Damit würde vielmehr das letzte große Kampfgebiet der Gesellschaft in die rechtsstaatliche Friedensordnung eingebunden.“ Der Gesetzgeber habe sogar eine Rechtspflicht, diese Friedensordnung zum Schutz des Staates und seiner Bürger auf die Arbeitswelt auszudehnen, also das Streikrecht zu begrenzen. Alle kollektiven Widerstandsmöglichkeiten gegen die Gewalttaten von Kapital und Staat sollen also radikal beschnitten, der Substanz nach beseitigt werden.
  • Autor: © Günther Sandleben
    Quelle: Philosophischer Salon e.V.
    www.philosophischersalon.de
    Update: Berlin, 31.01.2004